Bögendorf, ¾ Meilen von Schweidniz, ist ein ansehnliches Dorf, an sich selbst ein Eigenthum der Kämmerey zu Schweidniz, faßt 1 großes und 8 kleinere Lehngüther, die ehedem besondere Antheile und Vorwerke waren; 44 Bauern, 12 Gärtner, 40 Häusler, 1 Wassermühle, 861 Menschen, und ist nach und nach folgendergestalt zur Stadt gekommen:
 
Der 1. Antheil ist der sogenannte Bürgerwald; diesen schenkte Herzog Heinrich III. bald nach der Tartarschlacht den Bürgern zu Schweidniz, und sein Sohn Herzog Heinrich IV. zu Breslau bestätigte 1276 der Stadt diese Schenkung.
 
Der 2. Antheil bestund in 11 zinshaften Huben und 2 Ruthen; 1414 trat Olbrecht v. Ronaw auf Schwenkfeld diesen Antheil von Bögendorf, ihn dem Ulrich von Pock ab. Dessen Erben, Hans von Pock, Sigmund von Pogrell, Albrecht von Pock von Jauer überliessen solchen 1446 der Frau Barbara Ewa, Burgmann Schindels nachgelassenen Witwe, und ihren Erben; diese aber, nämlich Burgmann Schindel für sich, und in Macht seines Bruders, resignirten denselben 1483 für dem königlichen Hauptmann Jorg v. Stain, und den Rathmannen, den Bürgern zu Schweidniz.
 
Der 3. Antheil ist des Melchior Schindels Ritterguth, der Meußel. Dieses Guth und Vorwerk fiel nach dem Tode des Melchior Schindels an den König, welcher es der Stadt Schweidniz verkaufte, und 1484 geschah durch den königlichen Hauptmann Jorg v. Stain die Verreichung.
 
Der 4. Antheil waren 11 Huben, welche, wie es scheinet anfanglich unter zwey Besitzer getheilt gewesen. Denn 1340 überließen Martin Petsche und Hanko, Gebrüder von Schwenkenfeldt ihre 7 ½ Mark jährliche Zinsen supra quinque mansis suis in villa Bongindorf sitis, quondam ad castellaniam in Hornsberg pertinentibus , vor dem Herzog Bolko, dem Wittko ( Boemo dicto ) v. Rodow. Das Jahr darauf, 1341 verreichte Herzog Bolko eben diesem Wittko v. Rodow, die ihm vom Abt zu Gryssow aufgelassene 9 Mark jährliche Zinsen auf die anderen 6 Huben zu Bongindorf, so daß nun diese 11 Huben in einen Antheil von 16 ½ Mark jährliche Zinsen zusammengezogen wurden. 1352 verreichte Herzog Bolko diese 11 Huben, welche Heynke v. Sädliz aufließ, dem Petsche v. Reichenbach, einem Bürger zu Schweidniz, welcher solchen 1370 vor der Herzogin Agnes und ihren Mannen, dem Hans Probsthayn abtrat. Dessen Sohn Peter Probsthayn überließ gedachtes Antheil 1396 seiner Schwester Dorothea, die es 1399 ihrem Ehemanne Niklas Naschwiz übergab, und beyde veräußerten es 1408 an den Weigel v. Sachenkirch, Bürger zu Schweidniz. Von dessen Sohn Jakob Sachenkirch gelangte es 1431 an den Jorge Kasper Kunze, Fabian und Nikel Sachenkirch Gebrüder, und ihre Schwester Anna, die es wieder 1466 durch Fabian und Hans von Sachenkirch dem Jorge Krynnewebil, und Jorgen, seinem Sohne, vor dem königlichen Hauptmann Typrand v. Reibniz aufließen. Doch dieser Krynnewebel resignierte es abermals, im Fall sein Sohn Jorge ohne Erben verstürbe, seinen Vettern dem Fabian und Hans von Sachenkirch, und 1767 vermachten auch Barbara Sophia und Eva, des Jorge Krynnewebils Töchter, durch Michael Poschmann und Christoph Sponsberg, ihre ehliche Vormunde, ihnen an den 11 Huben ererbten Antheil ihrem Bruder Jorge Krynnewebil, und wenn er keine Erben verließe, dem Fabian v. Sachenkirch und Hans seinem Vetter, welcher letztere 1480 den ganzen Antheil der Frau Katharine Eva, des Fabian Sachenkirchs nachgelassenen Witwe, und nach ihrem Tode dem Hans und Jeronymo Heyder, ihren Brüdern gerichtlich verreichte; gedachte Sachenkirchsche Witwe aber ließ die 11 Huben durch ihren erkornen Vormund Michael Flegel 1484 dem Rath und der Gemeine der Stadt Schweidniz verreichen.
 
Der 5. Anteil enthielt 8 Huben. Sie gehörten erst dem Thomas v. Kroschwiz, einem Bürger zu Schweidniz, der solche seinem Eidam Hans v. Sachenkirch abtrat, welcher auch 1367 vom Herzog Bolko die Bestätigung darüber erhielte. 1385 resignierte dieser v. Sachenkirch dieselben wieder an seinen Eidam Peter Probsthayn, und seiner Ehefrauen Ilse, welche sie hernach auch ihren Eidam Hans Bischofswerder, Czöllner genannt, transferierten, der 1479 seiner Frau Margaretha darauf verleibdingte; als er aber ohne männliche Erben starb, und dessen Antheil zu Bewgendorf als ein Lehn an den König fiel, ließ es derselbe durch seinen Hauptmann Jorge v. Stein 1488 dem Kaspar v. Sachenkirch, und nach seinem Tode seiner Hausfrau Barbara und deren beyden nachfolgenden Erben, vermöge der von Alters her diesem Geschlecht verliehenen königlichen Begnadigungen, zum erblichen Eigenthum verreichen; und nachdem 1490 der königliche Hauptmann Herzog Kasimir zu Teschen den Kasper v. Sachenkirch den Besitz des Hans Czöllnerschen Guthes zu Bewgendorf konfirmiert hatte, überließ es dieser Sachenkirch mit Einwilligung seiner Gattin Barbara der Stadt Schweidniz.
 
Der 6. Antheil die Schölzerey. Sie war erst das Eigenthum des Jorge Schindels, der solche unter Bewilligung seiner Ehefrau Barbara 1494 für den Königlichen Hauptmann Herzog Kasimir, mit allen Gerechtsamen, nebst dem dazugehörigen Kretscham und 8 Ruthen Erbes den Rathmannen der Gemeine zu Schweidniz überließ.
 
Der 7. Antheil von 4 Huben Erbes. Mit denselben belehnte 1416 König Wenzel den Hans Wiltperg, nachdem solche vorher nach dem Tode ihres vorigen Besitzers Hans Lebe, Burgers zu Schweidniz, als ein Feudum vacanas an den König gediehen waren; Hans Wiltperg auf Stäupchen trat sie 1422 für dem königlichen Hauptmann Albrecht v. Coldiz dem Franzke Schindel ab. Hernach 1531 ließen beyde Servatii Schindel, ungesunderte Vettern zu Wittgendorf, all ihr Guth und Recht zu Bewgendorf dem George Koschwiz, in Macht der gemeinen Stadt Schweidniz für dem Kgl. Hauptmann Hans Seidliz v. Schönfeldt auf.
 
Der 8. Antheil, das Landskronsche Guth. 1389 verkaufte es Procop v. Schwenkenvelt, Hans Schwenkenvelts Sohn, an Ticze Schindel und dessen Erben. 1423 überließ derselbe solches seinem Bruder Franzke Schindel mit Gericht und Kretscham, Schmiede usw., nachdem des ersteren Gemalin Ilse wegen ihrem darauf haftenden Leibgedinge Verzicht geleistet. 1498 verreichten es Jorge Schindel und mit ihm Czerfus (Servatius) Schindel, sein Bruder, beyde für sich und letzterer in Macht seines ungesunderten Bruders Kinder, dem Jorge Kolln mit Schmiede, 2 Hofegärten, dem Pferdedienst, und mit allem Recht der Gerade halben, so nach dem Tode der Barbara Günczel Schindelin an ihn kommen möchte. 1499 übergab Czirn Schindel dem Jorge Kolln die Nieder Möte zu Bewgendorf. 1514 verkauften Dietrich und Hildebrand v. Kuhl, ungesunderte Gebrüder von Pögendorf, dem Franz v. Waldau auf Klein- Rose all ihr Guth zu Pögendorf, als das Vorwerk und was sie von Balzer von Reibniz dazu erkauft, die freye Schmiede, 3 freye Gärtner und die Mühle; so der königliche Hauptmann Matthes v. Logau und Aldendorf bestätigte. 1592 trat es Franz v. Waldau seinem Sohne George Waldau und dessen nachkommenden Erben ab. Dieser veräußerte 1597 seinen Antheil allhier an Adam v. Kuhl auf Kammerau, worüber der königlichen Hauptmann Brandanus v. Zedliz die Konfirmation ertheilte. 1606 wurde auf Befehl des königlichen Hauptmanns Adam v. Lest dieses Kuhlsche Guth Schuldenhalber an Wilhelm v. Landskron auf Förstchen verkauft. 1617 überließ Wilhelm v. Landskron dem Rath zu Schweidniz seine bey der ohne dies unter die Stadt gehörigen Bauernschaft jährlich zu erhebende Geschösser an Korn und Geld; 1619 aber verkaufte er der Stadt seinen ganzen Rittersitz, Vorwerk, Mühle, nebst allen Zugehörungen.
 
Der 9. Antheil, das sogenannte Albrechter Erbe oder Fürstenauer Güthlein. Samuel v. Schindel hatte es von seinem Vater Servatius Schindel junior geerbt, und veräußerte dasselbe 1553 mit den freyen Wegen ab und zu, an Jorge Kuhl zu Bögendorf. Von diesem kam es durch Kauf an den Schweidnizischen Patricier Daniel Fürstenau; nach dessen unbeerbten Absterben aber an seinen Vater Kaspar Fürstenau auf Döbschüz, von dem es seine hinterlassene Wittwe Euphrosine geb. Freudin ererbte, welche dasselbe 1594 der Stadt Schweidniz verkaufte, und 1601 für den königlichen Amtshauptmann Friedrich v. Tschirnhaus förmlich Verzicht darauf that.
 
Der 10. Antheil bestehet in dem ex judicato auf des Samuel Schindels Guth zu Ober- Bögendorf erhaltene Lehnsverreich. 1564 bestätigte der königliche Hauptmann Konrad von Hochberg- Fürstenstein dem Rath der Stadt Schweidnitz das in Urbariensachen wohl erworbene und ausgeübte Recht auf des Samuel Schindels Guth zu Bögendorf, nach dem von Land und Städten genommenen Rath und Unterricht, durch den derselben hierüber ertheilten Lehnsverreich.
 
Ausser diesen sind zu Bögendorf noch 3 Antheile als:
 
1.
a) Ober- Bögendorf, so aus 3 Vorwerken, 16 Gärtner, 19 Häusler. 1 Wassermühle, 266 Einwohner bestehet. Ehedem waren darauf folgende Besitzer: 1440 Kaspar v. Schindel, welcher es noch 1473 bewirthschaftete; 1550 Balzer v. Schindel, 1568 Samuel v. Schindel, 1595 Leonhard v. Gellhorn, dieser baute das Schlössel , welches noch gegenwärtig von ihm den Namen Geller- Schlössel führt, und kaufte nach und nach die übrigen zwei Rittersitze und Vorwerke dazu. Nach ihm hatte es Ernst Friedrich v. Seidliz und dann sein Sohn gleiches Namens, welcher 1694 den Brauurbar darauf löste; 1724 erhielt es sein Sohn Valentin Dietrich v. Seidliz; 1745 erkaufte es Frau Christina Dorothea verwitwete Reichsgräfin v. Hochberg auf Fürstenstein geb. Gräfin Reuß von Plauen; alsdann kaufte es um 1750 ein gewisser Just, und seit 1783 besaß es Christian Gottlieb v. Dobschütz und Plauen, welcher zu Anfang des 1786. Jahres unverheurathet starb.
b) Das mittlere Vorwerk, oder Rittersitz, gehörte 1568 Bernhard v. Schellendorf, 1594 dem Leonhard v. Mühlberg, von dem es Friedrich v. Kuhl kaufte, nach welchem es den Namen die Kuhlerey bekam. Nach seinem Tode verkauften es seiner Kinder Vormunde 1606 dem oben gedachten Leonhard Gellhorn, der es mit dem Obervorwerk vereinigte, wobey es bishieher geblieben.
c) Das Niedervorwerk hatte 1568 Franz Schweinchen zu seinem Rittersitz, nach ihm 1609 Sebastian v. Zedliz, dann 1624 Joachim v. Tschirski, welcher dasselbe, als er 1626 von seinem Vater Franz, Ullersdorf im Reichenbachschen ererbte, an den gemeldten Leonhard v. Gellhorn überließ. Es heißt noch die Tschirskerey, und ist allem Ansehen nach dieser Branche Stammhaus gewesen, von dem sie sich noch v. Tschirski und Bögendorf zu schreiben pflegen.
 
2.
Die Pfarrwidmuth, welche den Exjesuiten zu Schweidniz gehört, und 1 katholische 1630 eingezogen Kirche, 1 Pfarrhaus, 1 Schule, 1 Bauer, 4 Gärtner, 14 Häusler, 98 Bewohner hat. Vermöge dem vom ehemaligen Manngericht sub acto Schweidniz Montags im nächsten Mannrecht nach Pauli Bekehrung 1540 ad instantiam Gerge Schindels zu Bögendorf ausgefertigtem Zeugen Rotulo ist Mag. Sebastian Angerer aus Oesterreich um das Jahr 1535 nach Schweidniz kommen, wo ihn vom Rath ein Jahr lang zu predigen erlaubt wurde. Er heurathete hier, und reichte einem jedem, der es verlangte, das Abendmahl unter beyderley Gestalten, ohne die Ohrenbeichte. Von hier berief ihn die Gemeine Bögendorf •) zum Pfarrer dahin; er hielt anfänglich noch Meß, schafte aber solche bald darauf nebst den alten Kirchengebräuchen und Begängnissen ab, und reichte die Kommunion allen unter beyden Gestalten; allein in kurzen mußte er von hier fort. Dem Vermuthen nach begab er sich nach Haynau im Liegnizschen, wo er eine Zeitlang evangelischer Prediger gewesen, bis er endlich 1544 wieder mit der Abetißin zu St. Klaren, als Lehnsfrauen, Bewilligung zum Pfarrer in Schweidniz berufen und angestellt wurde; siehe Kirchengeschichte von Schweidnitz S. 300. Auf der Pfarre zu Bögendorf aber folgten ihm 1. Michael Lange, 2. Abraham Abdegall, 3. Joh. Hofmann, welcher bey der Reformation 1609 auf des Landeshauptmann Freyherrn v. Bibron Befehl seines Amtes allhier entlassen wurde, da denn die Widmuth an die Jesuiten kam.

 
•) Wahrscheinlich war dieser Angerer der erste besondere Pfarrer allhier, dem die Widmuth zu seinem Unterhalt angewiesen worden. Jetzt ist die Bögendorfer Kirche zwar noch eine eigene Pfarre, allein gewissermaßen mit der Pfarrkirche zu Scheidniz verbunden, und wird von einem dortigen Exjesuiten besorgt.
 
3.
Nieder- Bögendorf, ist ein alter Rittersitz, welchen die adelichen Besitzer immer zum Afterlehn verreicht und aufgelassen haben. 1550 besaß das Dominium directum davon Hans v. Zedliz auf Ludwigsdorf. 1594 Friedrich v. Seidliz auf Ludwigsdorf. Dieser trat 1635 gedachte Lehnsherrlichkeit dem Matthäus v. Püscheln, Rathsältester zu Schweidnitz ab, und dessen Tochter Rosine Katharine verehlichte Schoberin, ließ ihrem Manne Jakob Schober, ( Patricio Svidnic ) um sich in dem Fürstenthümern Schweidniz und Jauer belehnt zu machen, 2 weisse Groschen auf George Dangels Dreschgarten zu Endersdorf auf, worüber ihm der königliche Hauptmann Otto Freyherr v. Nostiz 1665 den königlichen Lehnsverreich ertheilte. Unter den Schobern haben Kasper George Rümpler, und dann 1720 ein gewisser v. Esling, nach diesem aber Christoph Hanke als Lehnsmänner gesessen. Von der Schoberschen Familie hat diese Lehnsgerechtigkeit Hubert von Prentner auf Zilzendorf erkauft, und dessen jetziger Lehnmann heißt Johann Gottlieb Wengler.
 
Quelle:
Original Wortlaut übernommen von Friedrich Albert Zimmermanns “Beyträge zur Beschreibung von Schlesien”, Fünfter Band, Fürstentum Schweidnitz, Brieg 1785